Geschäftsbedingungen

1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen

gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Werner Fraiss, im Anschluss Fraiss Montagen genannt. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. „Fraiss Montagen“ ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns vertriebenen Artikel und Produktbeschreibung sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.

Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber dem in unseren verschiedenen Druckschriften und sonstigen Publikationen gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen Erzeugnisse erheblich beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.

Bestellungen seitens des Kunden gelten für diesen als verbindlich und dem Verkäufer gegenüber als Angebot. Durch eine ausdrücklich als ebensolche betitelte, schriftliche Angebotsannahme, bei Zahlungsart Vorkasse durch die Übermittlung der Vorkasse-Daten oder in den restlichen Fällen durch Auslieferung der Kaufsache durch „Fraiss Montagen“ (Übergabe an den Spediteur) gilt der Kaufvertrag mithin als abgeschlossen.

2. Angebote und Aufträge

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Käufers binden uns erst in Schriftlicher Form, Fax, E-Mail oder telefonischer Bestätigung. Widerruf ist zwecklos,da die Ware sofort nach Abschluss des Vertrages gefertigt oder telefonisch oder per Fax oder E-Mail bestellt wird. Sollte es durch irgendeinen dringlichen Grund zu einen Auftragsabbruch kommen so sind die jeweiligen Aufwände, Rück- sendungskosten und 20% des Auftragswerts zu zahlen. Die in unseren Prospekten, Kostenvoranschläge und Angeboten enthalten Abbildungen kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei entsprechender schriftlicher Bestätigung eine Eigenschaftszusicherung dar.

Der Käufer übernimmt die Verantwortung für die ihm obliegenden Angaben.

3. Lieferung und Zahlung

Alle unsere Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen österreichische Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 20%, jedoch ohne Montage, Verpackung und Versandkosten.

Sollten uns in Rechnungen, Aufträgen, Angeboten oder Kostenvoranschlägen nachweisbar Irrtümer unterlaufen, so muss die Berichtigung vom Käufer anerkannt werden.

Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.

Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug werden vom Fälligkeitsdatum bis zum Tage des Zahlungseinganges Verzugszinsen in der Höhe von 5 % berechnet. Ersatzteile, Zubehör, Reparaturen und Kundendienstleistungen sind sofort bei Empfang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Schecks und Verrechnungsschecks, deren Annahme wir uns vorbehalten, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20% von dem bestellten Warenwert als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, zuzüglich entstandener Versand- und Verpackungskosten.

Es bleibt uns zudem das Recht vorbehalten einen nachweisbar höheren Schaden einzufordern.

Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

Kosten zur Beitreibung offener Rechnungsbeträge hat der Schuldner in voller Höhe zu tragen, bei Teilzahlungen einer Gesamtschuld werden erst zusätzlich entstandene Kosten wie Inkassokosten, Mahnkosten und andere Kosten getilgt, danach die Hauptschuld.

4. Lieferzeiten

Waren, die bei uns auf Lager sind werden ehest versendet. Die Versandzeit ist abhängig vom Spediteur. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt uns als Sicherheit für unsere jeweiligen sämtlichen, auch bedingten oder befristeten Ansprüchen aus der gesamten Geschäftsverbindung. Alle Lieferungen gelten als ein zusammenhängendes Rechtsgeschäft (Kontokorrent – Vorbehalt). Der Käufer hat das Recht die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Er darf sie jedoch weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden.

Pfändung von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die Ware ist auf Verlangen zum Schutz gegen weitere Pfändungen an der von uns bestimmten Stelle auf Kosten des Käufers einzulagern. Gerät der Käufer mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug so sind wir berechtigt, Rückgabe der Ware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Diese Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für uns, ohne das uns daraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen.

Vorsorglich überträgt der Käufer schon jetzt auf uns das Eigentum an den entstehenden neuen Erzeugnissen unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass er dieselben für uns verwahrt.

Bei Verarbeitungen mit anderen, nicht zugehörenden Waren durch den Käufer gilt Vorstehendes gleichfalls und zwar sofern die von uns gelieferte Ware nicht die Hauptsache darstellt, mit der Maßgabe, das uns das Miteigentum an den neuen Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung zusteht. Die Forderungen des Käufers aus den Weiterverkauf der vorbehaltenen Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, die vorbehaltene Ware ohne oder nach Verarbeitung ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird.

Erfolgt der Verkauf der Ware nach Verarbeitung unserer Ware mit anderen Waren, so gilt die Abtretung, sofern die von uns gelieferte Ware nicht die Hauptsache darstellt, für den unserem Miteigentum entsprechenden Teil der Forderung. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Der Käufer ist, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Andernfalls ist er verpflichtet, auf Anforderungen die Anschriften der Arbeitnehmer und die Höhe der Forderung mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Wir sind berechtigt den Arbeitnehmer von der Abtretung Kenntnis zu geben. Hierzu bevollmächtigt uns der Käufer ausdrücklich.

Schecks und Wechsel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Ansprüche mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, in Höhe des übersteigenden Wertes Sicherheiten nach unserer Wahl frei zu geben.

Der Käufer ist verpflichtet, unser Eigentum in ordentlichen Zustand zu halten und gegebenfalls zu versichern.

6. Haftung

Eine Haftung für Mängel wird nur soweit von uns übernommen, als von Seiten der Lieferwerke Ersatz geliefert wird. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Jede Haftung zu Vermögensschäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Festgestellte Mängel sind sofort nach Abschluss der Rechnung anzuzeigen.

Beanstandungen, die sich auf einen Teil des Auftrages beziehen, beziehen sich nicht auf den ganzen Auftrag. Nimmt der Käufer eigenmächtig Veränderungen an der gelieferten Ware vor oder lässt Reparatur durch Dritte ausführen, so erlischt die Gewährleistung.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

aller Lieferungen und Zahlungen ist für beide Teile Graz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des Europäischen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

8. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selber oder von Dritten stammen, im Sinne des österreichischen Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Lieboch, 5.März 2017